Abweichend von § 6.24 Nummer 2 Buchstabe a können zusätzlich zum Tafelzeichen A.10 zwei grüne Lichter gezeigt werden.
BinSchStrO 2012 § 26.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.