Das Stillliegen zum Zusammenstellen und Auflösen eines Verbandes darf an der Einmündung des Verbindungskanals Hohensaaten Ost nur von km 665,00 bis km 665,80 der Oder an der linken Uferseite erfolgen.
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BinSchStrO 2012 § 26.10 Stillliegen
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
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