Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BinSchStrO 2012 § 27.03 Zusammenstellung der Verbände

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

In einen Schleppverband dürfen

1.
von km 2,50 bis Demmin höchstens zwei Anhänge und
2.
von Demmin bis zum Peenestrom höchstens drei Anhänge

eingestellt werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.