- 1.
Ein Fahrzeug unter Segel in Fahrt muss bei Nacht führen: 
- 2.
Nummer 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug; für ein Kleinfahrzeug unter Segel in Fahrt gilt § 3.13 Nummer 4 und 6.
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BinSchStrO 2012 § 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Referenzen
- § 3 3x (nicht zugeordnet)
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.