BinSchUO 2008 § 20 Inkrafttreten

Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt

Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, der durch die Einführungsverordnung zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung bestimmt wird. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt und im Verkehrsblatt bekannt.

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