BinSchUO2008Anh II § 14.14 Prüfbedingungen

Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen

Die Anlage ist unter folgenden Bedingungen zu prüfen:

1.
Rohrleitungen unter mittlerem Druck zwischen der Absperrvorrichtung nach § 14.09 Nr. 4 des ersten Druckreglers und den Absperrventilen vor dem letzten Druckregler:
a)
Druckprüfung mit Luft, inertem Gas oder Flüssigkeit unter einem Druck von 2000 kPa (20 bar) über atmosphärischem Druck;
b)
Dichtigkeitsprüfung mit Luft oder inertem Gas unter einem Druck von 350 kPa (3,5 bar) über atmosphärischem Druck.
2.
Rohrleitungen unter Gebrauchsdruck zwischen der Absperrvorrichtung nach § 14.09 Nr. 4 des einzigen oder des letzten Druckreglers und den Absperrventilen vor den Verbrauchsgeräten:
Dichtigkeitsprüfung mit Luft oder inertem Gas unter einem Druck von 100 kPa (1 bar) über atmosphärischem Druck.
3.
Leitungen zwischen der Absperrvorrichtung nach § 14.09 Nr. 4 des einzigen oder des letzten Druckreglers und den Bedienungsarmaturen der Verbrauchsgeräte:
Dichtigkeitsprüfung unter einem Druck von 15 kPa (0,15 bar) über atmosphärischem Druck.
4.
Bei den Prüfungen nach Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 und 3 gelten die Leitungen als dicht, wenn nach einer genügenden Wartezeit für den Temperaturausgleich der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von 10 Minuten nicht fällt.
5.
Behälteranschlüsse, Leitungsverbindungen und Armaturanschlüsse, die unter Behälterdruck stehen sowie der Anschluss des Reglers an die Verbrauchsleitung:
Dichtigkeitsprüfung unter Betriebsdruck mit einem schaumbildenden Mittel.
6.
Verbrauchsgeräte sind bei Nennbelastung in Betrieb zu nehmen und auf ordnungsgemäßes, störungsfreies Brennen bei verschiedenen Einstellungen zu prüfen.
Zündsicherungen sind auf einwandfreie Wirkungsweise zu überprüfen.
7.
Nach der Prüfung nach Nummer 6 ist jedes Verbrauchsgerät, das an eine Abgasleitung angeschlossen ist, nach einer Betriebszeit von fünf Minuten unter Nennbelastung bei geschlossenen Fenstern und Türen und bei Betrieb der Lüftungseinrichtungen daraufhin zu prüfen, ob an der Strömungssicherung Abgas austritt.
Tritt nicht nur vorübergehend Abgas aus, ist die Ursache unverzüglich festzustellen. Das Verbrauchsgerät darf zur Benutzung nicht freigegeben werden, ehe alle Mängel behoben sind.

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