Abweichend von § 4.02 und § 4.03 muss der Freibord mindestens 500 mm betragen.
BinSchUO2008Anh II § 22b.05 Freibord
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
Referenzen
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