BinSchUO2008Anh II § 3.01 Grundregel

Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen

1.
Schiffe müssen nach den Regeln der Schiffbautechnik gebaut sein.

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