BinSchUO2008Anh II § 4.02 Freibord

Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen

1.
Der Freibord für Schiffe mit durchlaufendem Deck, ohne Sprung und ohne Aufbauten beträgt 150 mm.
2.
Bei Schiffen mit Sprung und mit Aufbauten wird der Freibord nach folgender Formel berechnet:



In dieser Formel bedeuten: α Berichtigungskoeffizient, der alle vorhandenen Aufbauten berücksichtigt; β v Berichtigungskoeffizienten für den Einfluss des vorderen Sprunges, der sich aus dem Vorhandensein von Aufbauten im vorderen Viertel von L ergibt; β a Berichtigungskoeffizienten für den Einfluss des achteren Sprunges, der sich aus dem Vorhandensein von Aufbauten im achteren Viertel von L ergibt; Se v wirksamer vorderer Sprung in mm; Se a wirksamer achterer Sprung in mm.

3.
Der Koeffizient α wird nach folgender Formel berechnet:



In dieser Formel bedeuten: le m wirksame Länge eines Aufbaues in m in der mittleren Hälfte von L; le v wirksame Länge eines Aufbaues in m im vorderen Viertel der Schiffslänge L; le a wirksame Länge eines Aufbaues in m im achteren Viertel der Schiffslänge L.


Die wirksame Länge eines Aufbaues wird nach folgenden Formeln berechnet:



In diesen Formeln bedeuten: l tatsächliche Länge des betreffenden Aufbaues in m; b Breite des betreffenden Aufbaues in m; B 1 Breite des Schiffes in m, gemessen auf der Außenseite der Beplattung auf Deckshöhe, gemessen auf halber Länge des betreffenden Aufbaues; h Höhe des betreffenden Aufbaues in m. Für Luken ergibt sich h jedoch, indem die Höhe der Sülle um den halben Sicherheitsabstand nach § 4.01 vermindert wird. Für h wird in keinem Fall ein höherer Wert als 0,36 m eingesetzt.
Wenn kleiner ist als 0,6, ist die wirksame Aufbaulänge le gleich Null zu setzen.
4.
Die Koeffizienten β v und β a werden nach folgenden Formeln berechnet:

5.
Der jeweils wirksame vordere und achtere Sprung Se v und Se a wird nach folgenden Formeln berechnet:

Se v = S v · p; Se a = S a · p.


In diesen Formeln bedeuten: S v tatsächlicher Sprung im Vorschiff in mm; für S v darf jedoch kein größerer Wert als 1000 mm eingesetzt werden; S a tatsächlicher Sprung im Achterschiff in mm; für S a darf jedoch kein größerer Wert als 500 mm eingesetzt werden; p Koeffizient, der nach folgender Formel berechnet wird:




Dabei ist x die vom jeweiligen Ende ab gemessene Abszisse des Punktes, an dem der Sprung gleich 0,25 S v oder 0,25 S a ist (nachstehende Skizze):



Für den Koeffizienten p darf jedoch kein Wert größer als 1 eingesetzt werden.
6.
Wenn der Wert von β a · Se a größer ist als der von β v · Se v , wird für den Wert von β a · Se a jener von β v · Se v eingesetzt.

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