BinSchUO2008Anh II § 7.10 Heizung und Lüftung

Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen

Steuerhäuser müssen mit einer wirksamen und regelbaren Heizung und Lüftung versehen sein.

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