BinSchUO2008Anh II § 8b.05 Kennzeichnung

Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen

Betriebsräume und Systemkomponenten müssen mit einer Kennzeichnung versehen sein, aus der klar hervorgeht, für welche Brennstoffe sie verwendet werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von