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BinSchUO2008Anh II § 9.03 Schutz gegen Berühren, Eindringen von Fremdkörpern und Wasser
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
Die Mindestschutzart der fest installierten Teile einer Anlage muss dem jeweiligen Aufstellungsort gemäß nachstehender Tabelle entsprechen:
Aufstellungsort
Mindestschutzart
(nach IEC-Publ. 60529 : 1992)
GeneratorenMotorenTransformatorenSchalttafeln Verteilungen SchaltgeräteInstallations-materialLeuchtenBetriebs-, Maschinen- und RudermaschinenräumeIP 22IP 22
IP 22
(2)
IP 22
(1)(2)IP 44IP 22LaderäumeIP 55IP 55Akku- und Farbenräume
IP 44
u. (Ex)
(3)Freies Deck, offene SteuerständeIP 55IP 55IP 55IP 55Geschlossenes SteuerhausIP 22IP 22IP 22IP 22IP 22Wohnungen außer Sanitär- und FeuchträumeIP 22IP 20IP 20Sanitär- und FeuchträumeIP 44IP 44IP 44IP 55IP 44Anmerkungen:
(1)
Für Geräte mit hoher Wärmeentwicklung: IP 12.
(2)
Wenn die Schutzart nicht durch das Gerät selbst sichergestellt ist, muss der Aufstellungsbereich die Schutzart, wie in der Tafel angegeben, erfüllen.
(3)
Elektrische Einrichtung vom Typ bescheinigte Sicherheit, wie
a)
Europäische Normen EN 50014 : 1997; 50015 : 1998; 50016 : 2002; 50017 : 1998; 50018 : 2000; 50019 : 2000 und 50020 : 2002 oder
b)
die entsprechenden IEC-Publikationen 60079 in der am 1. Oktober 2003 gültigen Fassung.