BinSchUO2008Anh II Anlage A (Muster) Antrag auf Untersuchung

Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen

Die Untersuchung des nachstehend beschriebenen Fahrzeuges wird bei der Untersuchungskommission                                                                                                                                                   für eine erste Untersuchung - Sonderuntersuchung - Nachuntersuchung - Freiwillige Untersuchung - _(*)                                                                                                                                                   beantragt. 1 Name und Adresse des Eigners: 2 Name des Fahrzeugs 3 Ort und Nummer der Registrierung: 4 Heimatort: 5 Einheitliche europäische Schiffsnummer oder amtliche Schiffsnummer: 6 Art des Fahrzeuges: 7 (*) Besondere Tauglichkeiten: 8 Name und Ort der Bauwerft: 9 Baujahr:  10 Tragfähigkeit/Wasserverdrängung  t (*) - m 3(*) 11 Anzahl der Motoren zum Hauptschiffsantrieb  12 Total Hauptantriebsleistung  kW 13 Anzahl der Hauptpropeller  14 Das Schiffsattest wird beantragt für die Fahrt : - auf dem Rhein (*) - zwischen ................................... und ................................... (*) 15 Das Fahrzeug - wurde noch nicht untersucht (*) - wurde das letzte Mal untersucht (*) in ................................... am ................................... 16 (*) Das Fahrzeug besitzt eine Bescheinigung der anerkannten Klassifikationsgesellschaft nach § 2.12 Nr. 2. ausgestellt am gültig bis 17 (*) Das Schiff besitzt ein Zulassungszeugnis, ausgestellt nach Maßgabe der Vorschriften des ADN vom durch gültig bis 18 Für die Untersuchung vorgeschlagener Ort, Datum und Uhrzeit: 19 Adressen, an welche die Antwort und eventuelle Mitteilungen zu richten sind: 20 Folgende Anlagen sind zur Einsicht diesem Antrag beigefügt: a) (*) Schiffsbrief, b) (*) Urkunde über die Zuteilung der einheitlichen europäischen Schiffsnummer oder der amtlichen Schiffsnummer, c) (*) Eichschein, d) (*) Urkunde über die Dampfkessel und sonstigen Druckbehälter, e) (*) Zulassungszeugnis für die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein, f) (*) Attest über die Voruntersuchung, g) (*) Bescheinigung nach § 2.12, ausgestellt durch die anerkannte Klassifikationsgesellschaft, h) (*) Plan der elektrischen Anlagen und Steuerungen, i) (*) Bescheinigung über die fest eingebauten Feuerlöschanlagen, k) (*) Bescheinigung über die Flüssiggasanlagen, l) (*) Pläne und Berechnungsunterlagen für Fahrgastschiffe, m) (*) sonstige Berechnungsunterlagen und Nachweise, n) (*) Typgenehmigungsbogen, o (*) Motorparameterprotokoll und Anleitung des Herstellers zur Kontrolle der abgasrelevanten Komponenten und Motorparameter.                                                                                                                                                                                                                                              , den                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          (Unterschrift des Eigners oder seines Vertreters)     21 Name und Adresse, an welche die Rechnung zu richten ist:


<B>Hinweise</B>

Zu Nummer

6
Bei Schiffen folgende Angaben:
Schleppboot, Schubboot, Gütermotorschiff, Tankmotorschiff, Güterschleppkahn, Tankschleppkahn, Güterschubleichter, Tankschubleichter, Trägerschiffsleichter, Fahrgastschiff, Seeschiff oder andere zu beschreibende Art.
Bei schwimmenden Geräten genaue Angaben über die Art des Gerätes.
Bei Fahrzeugen Angaben des Hauptbaustoffes.
7
Angabe, ob das Fahrzeug auch zu anderen Zwecken verwendet werden soll, als seiner Bauart entspricht: wie tauglich als Schleppboot, als Schubboot, als Kupplungsfahrzeug, als Schubleichter, als Schleppkahn, als Fahrgastschiff.
10
Wenn das Fahrzeug nicht geeicht ist, schätzungsweise.
21
l)
Bei Fahrgastschiffen geben die Pläne (Deckpläne, Längsschnitt, Hauptspantquerschnitt) Auskunft über die Abmessungen und die Bauart des Schiffes; sie werden begleitet von Skizzen der zu vermessenden Flächen in für den Eintrag der Ausmaße geeignetem Maßstab.

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