- A.
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Anforderungen an Inland AIS Geräte Inland AIS Geräte müssen die Anforderungen des im Beschluss 2007-I-15 enthaltenen Test Standards, Edition 2.0, einhalten. Die Einhaltung wird durch eine Typgenehmigungsprüfung einer zuständigen Behörde nachgewiesen. - B.
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Einbau und Funktionsprüfung von Inland AIS Geräten an Bord Beim Einbau von Inland AIS Geräten an Bord sind folgende Bedingungen einzuhalten: - 1.
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Der Einbau der Inland AIS Geräte darf nur durch eine Fachfirma erfolgen, die von der zuständigen Behörde anerkannt ist. - 2.
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Das Inland AIS Gerät muss im Steuerhaus oder an einer anderen gut zugänglichen Stelle eingebaut sein. - 3.
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Die Funktionalität eines internen oder externen Minikey Display (MKD – integrierte Eingabe-/Anzeigeeinheit) muss für den Rudergänger zugänglich sein. Alarm- und Statusinformationen des Inland AIS Gerätes müssen sich im direkten Sichtbereich des Rudergängers befinden. Jedoch können andere Geräte, die zum Navigieren benutzt werden, einen höheren Stellenwert bezüglich der direkten Sicht haben. Alle Warnlampen müssen nach dem Einbau sichtbar bleiben. - 4.
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Es muss optisch erkennbar sein, ob das Gerät in Betrieb ist. Das Gerät muss über einen ausfallsicheren Stromkreis mit eigener Absicherung ständig mit elektrischer Energie versorgt werden und direkt an diese Versorgung angeschlossen sein. - 5.
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Die Antennen der Inland AIS Geräte sind so zu installieren und an die Geräte anzuschließen, dass diese unter allen normalen Betriebsbedingungen sicher funktionieren. Andere Geräte dürfen nur dann angeschlossen werden, wenn die Schnittstellen beider Geräte kompatibel sind. - 6.
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Es dürfen nur typzugelassene externe Sensoren mit dem Inland AIS Gerät verbunden werden. Die externen Sensoren, die mit dem Inland AIS Gerät verbunden sind, müssen in Übereinstimmung mit den folgenden entsprechenden maritimen Standards typzugelassen sein.
Sensor Mindestanforderungen
(IMO)DIN/EN/ISO
StandardGPS MSC.112(73) DIN EN 61108-1:2004 DGPS/DGLONASS MSC.114(73) DIN EN 61108-4:2005 Galileo MSC.233(82) DIN EN 61108-3:2011 Heading/GPS Kompass MSC.116(73) DIN ISO 22090-3:2015
Teil 3: GNSS-Verfahren
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Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Einbau, bei Erneuerungen oder Verlängerungen des Schiffsattests, ausgenommen nach § 2.09 Nummer 2, sowie nach jedem Umbau am Schiff, der die Betriebsverhältnisse dieser Geräte beeinträchtigen könnte, muss von der zuständigen Behörde oder von einer anerkannten Fachfirma eine Einbau- und Funktionsprüfung durchgeführt werden. - 8.
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Die anerkannte Fachfirma, die die Einbau- und Funktionsprüfung durchgeführt hat, stellt über die besonderen Merkmale und die ordnungsgemäße Funktion des Inland AIS Geräts eine Bescheinigung gemäß Anlage N Teil II aus. - 9.
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Die Bescheinigung ist ständig an Bord mitzuführen. - 10.
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Eine Bedienungsanleitung ist zum Verbleib an Bord auszuhändigen. Dies ist in der Bescheinigung über den Einbau zu vermerken.
- C.
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Unterrichtung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt Die Rheinuferstaaten und Belgien teilen der Zentralkommission unverzüglich - a)
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jede Benennung einer zuständigen Behörde, - b)
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jede Erteilung oder Entziehung einer Typgenehmigung für Inland AIS Geräte, - c)
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jede Anerkennung einer Fachfirma für den Einbau von Inland AIS Geräten oder Entziehung einer derartigen Anerkennung
Inland AIS Gerät
Hiermit wird bescheinigt, dass das Inland AIS Geräte dieses Fahrzeugs den Vorschriften der Anlage N, Teil I, Rheinschiffsuntersuchungsordnung, Anforderungen an Inland AIS Geräte und Vorschriften betreffend den Einbau und die Funktionsprüfung von Inland AIS Geräten, entspricht und dass eine Bedienungsanleitung zum Verbleib auf dem Fahrzeug ausgehändigt wurde.
Anerkannte Fachfirma
von Inland AIS Geräten zuständigen Behörden
Ist keine Behörde angegeben, wurde seitens des betreffenden Staates keine zuständige Behörde benannt.
Verzeichnis der vom 1. April 2008 bis zum 18. Oktober 2012 aufgrund von Typgenehmigungen
gemäß dem Test Standard, Edition 1.0 und 1.01, zugelassenen Inland AIS Geräte
Inland AIS Geräte, deren Typgenehmigung auf Basis der Edition 1.0 und 1.01 des Test Standards erfolgte, dürfen bis zum 30.11.2015 eingebaut und über dieses Datum hinaus weiterhin betrieben werden.
Typgenehmigung
Behörde
Verzeichnis der ab dem 19. Oktober 2012 aufgrund von Typgenehmigungen
gemäß dem Test Standard, Edition 2.0, zugelassenen Inland AIS Geräte
Typgenehmigung
Behörde
Verzeichnis der vom 1. April 2008 bis zum 18. Oktober 2012 aufgrund von Typgenehmigungen
gemäß dem Test Standard, Edition 1.0 und 1.01, zugelassenen Inland AIS Geräte
Inland AIS Geräte, deren Typgenehmigung auf Basis der Edition 1.0 und 1.01 des Test Standards erfolgte, dürfen bis zum 30.11.2015 eingebaut und über dieses Datum hinaus weiterhin betrieben werden.
Typgenehmigung
Behörde
Verzeichnis der ab dem 19. Oktober 2012 aufgrund von Typgenehmigungen
gemäß dem Test Standard, Edition 2.0, zugelassenen Inland AIS Geräte
Typgenehmigung
Behörde
Belgien
Ist keine Fachfirma angegeben, wurde für Firmen in diesem Land keine Anerkennung ausgesprochen.
Deutschland
Ist keine Fachfirma angegeben, wurde für Firmen in diesem Land keine Anerkennung ausgesprochen.
Frankreich
Ist keine Fachfirma angegeben, wurde für Firmen in diesem Land keine Anerkennung ausgesprochen.
Niederlande
Ist keine Fachfirma angegeben, wurde für Firmen in diesem Land keine Anerkennung ausgesprochen.
Schweiz
Ist keine Fachfirma angegeben, wurde für Firmen in diesem Land keine Anerkennung ausgesprochen.