BinSchUO2008Anh III § 4.02 Freibord

Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2

1.
Der Freibord für Schiffe mit durchlaufendem Deck, ohne Sprung und ohne Aufbauten beträgt 0,30 m.
2.
Bei Schiffen mit Sprung und mit Aufbauten kann der Freibord nach Anhang II § 4.02 Nr. 2 bis 6 berichtigt werden:
a)
Dabei ist
aa)
die Konstante in der Formel für den Freibord nach Anhang II § 4.02 Nr. 2 mit dem Wert 300,
bb)
für den tatsächlichen Sprung S vorn kein größerer Wert als 2000 mm und
cc)
für den tatsächlichen Sprung S hinten kein größerer Wert als 1000 mm
anzusetzen.
b)
Die Sprunghöhe an den Schiffsenden darf die Höhe bis zum Schiffsende reichender Auf-bauten nicht einschließen.
c)
Bei Berechnungen nach Buchstabe a wird die wirksame Länge des Aufbaus nach folgender Formel berechnet:
l e = l · ﴾ 2,5 b – 1,5 ﴿ · h [m] B' 0,72

In diesen Formeln bezeichnet:
l e
die wirksame Länge eines Aufbaus in [m] unabhängig von seiner Lage bezogen auf L,
l
die tatsächliche Länge des betreffenden Aufbaus in [m],
b
die Breite des betreffenden Aufbaus in [m],
B'
die Breite des Schiffes gemessen auf der Hälfte der Länge des Aufbaus, Deckshauses oder Lukenschachts in [m],
h
die an der Aufbau-, Deckshaus- oder Lukenseite gemessene Höhe des betreffenden Auf-baus in [m], für Luken ergibt sich die Höhe h, indem die Höhe der Sülle um den halben Sicherheitsabstand nach § 4.01 unter Berücksichtigung der Art der Lukenabdeckung vermindert wird. Für die Höhe h darf kein größerer Wert eingesetzt werden als 0,72 m.
Wenn b B'
kleiner ist als 0,6, ist die wirksame Aufbaulänge l e gleich Null zu setzen.
3.
Bei Schiffen muss unter Berücksichtigung der Freibordberichtigung nach Nummer 2 der Freibord mindestens 0,15 m betragen. Dabei müssen die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:
a)
Der Sicherheitsabstand beträgt
aa)
bei wasserdichten Ladeluken mindestens 0,60 m bis Oberkante Ladelukensüll,
bb)
bei sprühwasser- und wetterdichten Ladeluken mindestens 0,75 m,
cc)
bei offenen Ladeluken mindestens 1,20 m.
b)
Die durchschnittliche Breite des Gangbords beträgt höchstens 0,125 B.

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