BinSchUO2008Anh III § 7.06 Rettungsmittel

Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2

Einzelrettungsmittel nach Anhang II § 15.09 Nummer 4 können durch Sammelrettungsmittel nach Anhang XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden.

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