BinSchUO2008Anh IX § 1.04 Antrag auf Typprüfung

Vorschriften für Signallichter, Radarausrüstungen, Wendeanzeiger sowie Kompasse und Steuerkurstransmitter

1.
Der Antrag auf Typprüfung eines Wendeanzeigers ist bei einer Prüfstelle zu stellen.
2.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
a)
ausführliche technische Beschreibungen;
b)
kompletter Satz der Schaltungs- und Service-Unterlagen;
c)
Bedienungsanleitungen.
3.
Der Antragsteller ist verpflichtet, selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen, dass die in diesen Vorschriften aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt sind. Der Ergebnisbericht dieser Prüfung und die Messprotokolle sind dem Antrag beizufügen. Diese Unterlagen und die bei der Typprüfung ermittelten Daten werden bei der Prüfstelle aufbewahrt.

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