Zu jeder Anlage muss eine Konformitätserklärung des Herstellers mitgeliefert werden.
BinSchUO2008Anh IX § 1.07 Erklärung des Herstellers
Vorschriften für Signallichter, Radarausrüstungen, Wendeanzeiger sowie Kompasse und Steuerkurstransmitter
Referenzen
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