BinSchUO2008Anh IX § 1.07 Erklärung des Herstellers

Vorschriften für Signallichter, Radarausrüstungen, Wendeanzeiger sowie Kompasse und Steuerkurstransmitter

Zu jeder Anlage muss eine Konformitätserklärung des Herstellers mitgeliefert werden.

Referenzen

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