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BinSchUO2008Anh IX § 2.04 Bedienungsanleitungen

Vorschriften für Signallichter, Radarausrüstungen, Wendeanzeiger sowie Kompasse und Steuerkurstransmitter

Zu jeder Anlage muss eine ausführliche Bedienungsanleitung geliefert werden. Diese muss in deutscher, englischer, französischer und niederländischer Sprache erhältlich sein und mindestens folgende Informationen enthalten:

a)
Inbetriebnahme und Bedienung;
b)
Wartung und Pflege;
c)
Allgemeine Sicherheitsvorschriften.

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