- 1.
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Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsberechnungen ergeben, erbracht werden. - 2.
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Entsprechend dem Ergebnis der Berechnung nach Nr. 1 ist die größte zulässige Einzel- und Doppelachslast in Tonnen (t) festzulegen.