BinSchUO2008Anh XII § 1.07 Dienstanweisungen

Ergänzende technische Mindestvorschriften auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Gemeinschaftszeugnis beantragen

Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Anwendung dieser Verordnung dienen die in Anhang II Anlage Q genannten Dienstanweisungen.

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