Die Technischen Dienste müssen der Norm über die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (DIN EN ISO/IEC 17025:2005) unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen genügen:
- a)
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Motorenhersteller können nicht als Technische Dienste anerkannt werden. - b)
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Für die Zwecke dieses Kapitels kann ein Technischer Dienst mit Zustimmung der zuständigen Behörde Einrichtungen außerhalb der eigenen Prüfstelle benutzen. - c)
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Technische Dienste müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde nachweisen, dass sie innerhalb der Europäischen Union für die unter dieser Nummer genannten Tätigkeiten anerkannt sind. - d)
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Dienste in Drittländern können nur im Rahmen eines zwei- oder mehrseitigen Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Drittland als anerkannter Technischer Dienst benannt werden.