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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 2.02 Abgestrahlte Funkstörungen und elektromagnetische Verträglichkeit
Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt
1.
Allgemeine AnforderungenWendeanzeiger müssen den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. April 2012 (BGBl. I S. 606) geändert worden ist, umgesetzt wurde, entsprechen.
2.
Abgestrahlte FunkstörungenIn den Frequenzbereichen 156 – 165 MHz, 450 – 470 MHz und 1,53 – 1,544 GHz darf die Feldstärke den Wert von 15 μV/m nicht überschreiten. Diese Feldstärken gelten für eine Messdistanz von 3 Metern zum untersuchten Gerät.