BinSchUO2008AnhIIAnl M § 3.06 Funktionsüberwachung

Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt

1.
Wenn der Wendeanzeiger nicht innerhalb der geforderten Genauigkeitsgrenzen arbeitet, muss dies angezeigt werden.
2.
Wenn ein Kreisel benutzt wird, muss die kritische Änderung der Kreiseldrehzahl mit einer Anzeige signalisiert werden. Kritisch ist eine Änderung der Kreiseldrehzahl, die 10 % Rückgang der Genauigkeit bewirkt.

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