Der Wendeanzeiger muss unempfindlich sein gegen Magnetfelder, die üblicherweise an Bord von Schiffen auftreten können.
BinSchUO2008AnhIIAnl M § 3.08 Unempfindlichkeit gegen magnetische Felder
Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt
Referenzen
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