BinSchUO2008AnhIIAnl M § 7 Einbau des Wendeanzeigers

Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger in der Rheinschifffahrt

1.
Das Sensorteil ist möglichst mittschiffs, horizontal und auf die Längsachse des Schiffes ausgerichtet einzubauen. Der Einbauort soll möglichst schwingungsfrei sein und geringen Temperaturschwankungen unterliegen. Das Anzeigegerät ist möglichst über dem Radarsichtgerät einzubauen.
2.
Soweit Tochtergeräte eingebaut werden, unterliegen sie den Vorschriften, die für Wendeanzeiger gelten.

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