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BioSt-NachV § 1 Anwendungsbereich

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung

Diese Verordnung gilt für flüssige Biomasse, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzt wird.

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof (8. Zivilsenat) - VIII ZR 141/15
12. Oktober 2016
VIII ZR 141/15 12. Oktober 2016