BioSt-NachV § 25 Anerkannte Zertifikate

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung

Anerkannte Zertifikate im Sinne dieser Verordnung sind:

1.
Zertifikate, solange und soweit sie nach § 26 ausgestellt worden sind,
2.
Zertifikate nach § 30 und
3.
Zertifikate nach § 31.

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