BioSt-NachV § 32 Anerkannte Zertifizierungssysteme

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung

Anerkannte Zertifizierungssysteme im Sinne dieser Verordnung sind:

1.
Zertifizierungssysteme, solange und soweit sie nach § 33 oder § 60 Absatz 1 anerkannt sind,
2.
Zertifizierungssysteme nach § 40 und
3.
Zertifizierungssysteme nach § 41.

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