Anerkannte Zertifizierungssysteme im Sinne dieser Verordnung sind:
- 1.
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Zertifizierungssysteme, solange und soweit sie nach § 33 oder § 60 Absatz 1 anerkannt sind, - 2.
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Zertifizierungssysteme nach § 40 und - 3.
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Zertifizierungssysteme nach § 41.