Zertifizierungssysteme gelten auch als anerkannt, solange und soweit sie
- 1.
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von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf Grund des Artikels 18 Absatz 4 Unterabsatz 2 Satz 1 der Richtlinie 2009/28/EG oder - 2.
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in einem bilateralen oder multilateralen Vertrag, den die Europäische Gemeinschaft mit einem Drittstaat abgeschlossen hat,