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BKGG 1996 § 7b Automatisiertes Abrufverfahren

Bundeskindergeldgesetz

Macht das Bundesministerium der Finanzen von seiner Ermächtigung nach § 68 Absatz 6 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes Gebrauch und erlässt eine Rechtsverordnung zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Absatz 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, so ist die Rechtsverordnung im Geltungsbereich dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (7. Senat) - L 7 BK 2/17 NZB
28. Februar 2017
L 7 BK 2/17 NZB 28. Februar 2017