BLV 2009 § 12 Mittlerer Dienst

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.

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