Eine Beamtin oder ein Beamter kann befördert werden, wenn
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sie oder er nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt worden ist, - 2.
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im Fall der Übertragung einer höherwertigen Funktion die Eignung in einer Erprobungszeit nachgewiesen wurde und - 3.
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kein Beförderungsverbot vorliegt.