BLV 2009 § 57 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) § 29 Absatz 3 Nummer 4 tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

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