Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung
- 1.
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durch erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder - 2.
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durch Anerkennung, wenn sie - a)
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die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder - b)
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die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung