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BLV 2026 § 22 Einfacher Dienst

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (1. Senat) - 1 A 106/20
3. März 2021
1 A 106/20 3. März 2021
Beschluss vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 EO 257/19
8. Januar 2020
2 EO 257/19 8. Januar 2020