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BNotO § 19 Amtspflichtverletzung

Bundesnotarordnung

(1) Verletzt der Notar vorsätzlich oder fahrlässig die ihm anderen gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er diesen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Notar nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Verletzten nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermögen; das gilt jedoch nicht bei Amtsgeschäften der in §§ 23, 24 bezeichneten Art im Verhältnis zwischen dem Notar und seinen Auftraggebern. Im übrigen sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Schadensersatzpflicht im Fall einer von einem Beamten begangenen Amtspflichtverletzung entsprechend anwendbar. Eine Haftung des Staates an Stelle des Notars besteht nicht.

(2) Hat ein Notarassessor bei selbständiger Erledigung eines Geschäfts der in §§ 23, 24 bezeichneten Art eine Amtspflichtverletzung begangen, so haftet er in entsprechender Anwendung des Absatzes 1. Hatte ihm der Notar das Geschäft zur selbständigen Erledigung überlassen, so haftet er neben dem Assessor gesamtschuldnerisch; im Verhältnis zwischen dem Notar und dem Assessor ist der Assessor allein verpflichtet. Durch das Dienstverhältnis des Assessors zum Staat (§ 7 Abs. 3) wird eine Haftung des Staates nicht begründet. Ist der Assessor als Notarvertretung des Notars tätig gewesen, so bestimmt sich die Haftung nach § 46.

(3) Für Schadensersatzansprüche nach Absatz 1 und 2 sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof - III ZR 182/25
12. März 2026
III ZR 182/25 12. März 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Celle - 3 U 72/25
30. Dezember 2025
3 U 72/25 30. Dezember 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 18 U 58/24
27. August 2025
18 U 58/24 27. August 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - III ZR 398/23
8. Mai 2025
III ZR 398/23 8. Mai 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - III ZR 18/24
24. April 2025
III ZR 18/24 24. April 2025
Endurteil vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 501 DSNot 4/22
15. April 2025
501 DSNot 4/22 15. April 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - IV ZB 37/24
26. Februar 2025
IV ZB 37/24 26. Februar 2025
Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 OH 15/22
10. Februar 2025
19 OH 15/22 10. Februar 2025
Grundurteil vom Landgericht Lüneburg - 2 O 111/24
8. Januar 2025
2 O 111/24 8. Januar 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - IV ZR 263/23
20. November 2024
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