Der Ausbildungsberuf Bodenleger/Bodenlegerin wird staatlich anerkannt.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BodenlAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.