Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 6.
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team, - 7.
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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen, - 8.
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Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen, - 9.
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Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, - 10.
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Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 11.
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Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen, - 12.
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Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen, - 13.
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Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen, - 14.
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Behandeln von Oberflächen, - 15.
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Be- und Verarbeiten von Profilen, - 16.
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Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, - 17.
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Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.