In jeder Gemarkung sind für die wichtigsten und besonders typischen Böden Vergleichsstücke auszuwählen und zu beschreiben. Die Schätzung der Vergleichsstücke ist in Anlehnung an die Bewertung der Musterstücke durchzuführen.
BodSchätzG 2008 § 7 Vergleichsstücke
Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.