Die geltenden Vorschriften über die Beförderungsentgelte, Beförderungsbedingungen und Fahrpläne sind mitzuführen. Den Fahrgästen ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren.
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BOKraft 1975 § 10 Mitführen von Vorschriften und Fahrplänen
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
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