BOKraft 1975 Anlage 4 (§ 33 Abs. 4)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 1975, 1586 - 1587
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Abmessungen und Beschriftung des Schulbus-Schildes (siehe Skizze) Das Schild hat die Form eines Quadrats. Seitenlänge für das an der Rückseite anzubringenden Schild 600 mm Stärke der Bildumrandung für das an der Rückseite anzubringende Schild 50 mm Seitenlänge für das an der Stirnseite anzubringende Schild 600 mm, mindestens jedoch 400 mm Stärke der Bildumrandung für das an der Stirnseite anzubringende Schild 35 mm Farbe des Sinnbilds und der Bildumrandung schwarz Farbe des Untergrunds Orange


Die Farbe des Bilduntergrunds ist der Farbreihe F 7 des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuß zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen die retroflektierende Aufsichtfarbe RAL 2006 "Reflexorange". Die Farbe des Sinnbilds und der Bildumrandung ist der Farbreihe F 81 des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuß zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen die nicht retroflektierende Aufsichtfarbe RAL 9017 "Verkehrsschwarz". Bei Kraftfahrzeugen, die nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als sechs, jedoch nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, kann auch auf der Rückseite ein Schulbusschild mit einer Seitenlänge von mindestens 400 mm und mit einer Stärke der Bildumrandung von 35 mm verwendet werden.
(Inhalt: nicht darstellbares Schulbus-Schild, Fundstelle: BGBl I 1975, 1587)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von