Die Wertpapiere müssen in Übereinstimmung mit dem für den Emittenten geltenden Recht ausgegeben werden und den für das Wertpapier geltenden Vorschriften entsprechen.
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BörsZulV § 4 Rechtsgrundlage der Wertpapiere
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse
Referenzen
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