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BörsZulV § 4 Rechtsgrundlage der Wertpapiere

Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse

Die Wertpapiere müssen in Übereinstimmung mit dem für den Emittenten geltenden Recht ausgegeben werden und den für das Wertpapier geltenden Vorschriften entsprechen.

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