Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen zu regeln.
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BoSoG § 23 Verordnungsermächtigung
Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg (4. Kammer) - 4 A 25/23 MD
27. Juni 2024
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4 A 25/23 MD | 27. Juni 2024 |