Die Prüfungen zu den Abschlüssen Berufspädagoge/Berufspädagogin und Berufspädagoge (IHK)/Berufspädagogin (IHK) können bis zum 31. Dezember 2013 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
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BPädFortbV § 15 Übergangsregelung
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin
Referenzen
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