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BPersVG 2021 § 128 Beteiligung bei Kündigungen

Bundespersonalvertretungsgesetz

Eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer oder eines Beschäftigten ist unwirksam, wenn die Personalvertretung nicht beteiligt worden ist.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 177/24
30. Oktober 2025
2 AZR 177/24 30. Oktober 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (5. Senat) - 5 L 1/23
24. August 2023
5 L 1/23 24. August 2023
Urteil vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (10. Kammer) - 10 Sa 1143/22
15. Juni 2023
10 Sa 1143/22 15. Juni 2023