Die Wahl des Bezirkspersonalrates soll möglichst gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte in demselben Bezirk stattfinden.
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BPersVWO § 36 Gleichzeitige Wahl
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PA 4.24
22. Mai 2025
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5 PA 4.24 | 22. Mai 2025 |
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 1757/20.PVB
6. Oktober 2020
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33 K 1757/20.PVB | 6. Oktober 2020 |