Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BPersVWO § 36 Gleichzeitige Wahl

Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

Die Wahl des Bezirkspersonalrates soll möglichst gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte in demselben Bezirk stattfinden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PA 4.24
22. Mai 2025
5 PA 4.24 22. Mai 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 1757/20.PVB
6. Oktober 2020
33 K 1757/20.PVB 6. Oktober 2020