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BPolLV 2011 § 1 Geltungsbereich

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei

Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung.

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