Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung.
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BPolLV 2011 § 1 Geltungsbereich
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
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