BranntwMonG § 161

Gesetz über das Branntweinmonopol

(1) bis (6) (weggefallen)

(7) §§ 36 und 57 finden keine Anwendung.

(8) Alle regelmäßigen Brennrechte aus der Zeit vor dem 7. November 1955 sind erloschen.

(9) (weggefallen)

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