Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.

BranntwMonG § 2

Gesetz über das Branntweinmonopol

Monopolgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von